Fachverband

Wie arbeitet der Fachverband?

Wie ist der Releasing Fachverband Deutschland organisiert? Was sind seine zentralen Aufgaben? Welche Rechten und Pflichten haben die Mitglieder? Solche Fragen regelt die Satzung. Verabschiedet auf dem Gründungstreffen in Bad Lippspringe im September 2010. Am 25.04.2015 wurde die Satzung dahingehend verändert, dass der Sitz des Vereins nach Schlagsdorf verlegt wurde. Am 03.05.2019 erfolgte eine Satzungsänderung mit der Erweiterung des Vorstandes auf maximal 5 Mitglieder. Seit der  Satzungsänderung vom 07.11.2020 können wir unsere Mitgliederversammlungen auch virtuell abhalten und außerhalb der Wahlperiode Vorstandswahlen durchführen.

Die aktuelle Satzung finden Sie hier.

Unser Verband ist e.V.

Der Releasing Fachverband Deutschland ist am 20.04.2011 in das deutsche Vereinsregister eingetragen. Die Eintragung nach Satzungsänderung vom 25.04.2015 erfolgte am 02.11.2015 im Vereinsregister Wismar, Zweigstelle Grevesmühlen. Die Eintragung der Satzungsänderung vom 03.05.2019 ist am 28.01.2020 Vereinsregister 3434 , Amtsgericht Schwerin eingetragen und die Eintragung der Satzungsänderung vom 07.11.2020 erfolgte am 30.07.2021.

Damit ist er rechtlich eine eigenständige juristische Person. Als „e.V.“ kann er Verträge schließen, Vermögen bilden oder Mitarbeiter einstellen. Für seine Rechtsgeschäfte wird nur er verpflichtet, nicht seine Mitglieder. Der Vorteil: Für Schulden und sonstige Verbindlichkeiten haftet nur das Vereinsvermögen. Und: Anerkannt ist damit auch, dass der Verband keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt – somit sind wir ein so genannter „Idealverein“!

Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Der Releasing Fachverband Deutschland ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Hierfür erteilte mit Schreiben vom 16.10.2013 das Finanzamt Stormarn in Bad Oldesloe sowie vom 13.01.2016, 20.11.2018 und 25.08.2022 das Finanzamt Schwerin entsprechende Freistellungsbescheide.                                                  

Das ist finanziell von großer Bedeutung für den Verband und seine Mitglieder. Der RFVD ist damit von vielen Steuern befreit und kann steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Natürlich freut uns auch die formale Anerkennung, dass unsere Arbeit „darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“.

Das Vorstandsteam

Dieses Vorstandsteam ist seit dem 24.09.2022 ehrenamtlich für den RFVD e.V. engagiert und stellt sich Ihnen kurz vor. Mit der Wahl am 24.09.2022 konnten wir neu Margit Weber, Katrin Langholf und Maren Hansel für den Vorstand gewinnen. Petra Leibfried und Bernhard Helmle komplettieren den neuen Vorstand.


PETRA LEIBFRIED

Vorstand
66424  Homburg


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KATRIN LANGHOLF

Vorstand
30539 Hannover

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BERNHARD HELMLE

Vorstand 

64668  Rimbach

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MAREN HANSEL

Vorstand
21682 Stade

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MARGIT WEBER

Vorstand
66564 Ottweiler

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Welche Ziele/Aufgaben haben wir als Verband?

Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch:

Auszug aus der Satzung:

  • Bereitstellung und Verbreitung von Informationen über Releasing sowie Öffentlichkeitsarbeit
  • Förderung des theoretischen und praktischen Austausches von Erfahrungen, Erkenntnissen und Modellen sowie Förderung der Forschung zu Releasing
  • Anerkennung und Förderung von Releasing im Gesundheitswesen, in Bildung und Wissenschaft
  • Einbeziehung von Releasing in das Gesundheits- und Bildungswesen, im Rahmen des rechtlich Gegebenen
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Releasern und anderen im sozialen, psychologischen, therapeutischen, ärztlichen, gesundheitspolitischen und
       bildenden Bereich Tätigen
  • Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, Seminaren und Fortbildungen zum Releasing
  • Förderung der regionalen und überregionalen Zusammenarbeit von Releasern
  • Förderung der arbeitsfeld-, berufsgruppen- und schulenübergreifenden Vernetzung von professionellen Releasern
  • Erarbeitung und Durchsetzung von ethischen Grundlagen und Qualitätsrichtlinien, die den Nutzern von Releasing Orientierung und Sicherheit bieten
  • Qualitätssicherung durch Weiterentwicklung von Weiterbildungsstandards und Evaluationskriterien sowie durch Vergabe von Zertifikaten und Akkreditierung von
    Ausbildungseinrichtungen
  • Förderung und Unterstützung von Forschungsprojekten über Bedingungen und Wirkungen von Releasing zum Beispiel in den Bereichen öffentliche
       Gesundheitspflege und Bildung sowie deren Dokumentation.

Ethik und Qualitätsrichtlinien

Unser Ehrenkodex: Die Sicherung der hohen Qualität in der Releasing-Arbeit ist ein zentrales Anliegen des Releasing Fachverbandes. Die von ihm erarbeiteten Qualitätsrichtlinien sind für alle Mitglieder bindend. Sie betreffen neben Aus- und Fortbildungsstandards auch Themen wie „Umgang mit Klienten“ und „Kollegialität“. Damit stellen sie einen wichtigen Konsens über das Selbstverständnis in der praktischen Arbeit professioneller ReleaserInnen sowie eine Orientierungshilfe für interessierte Laien dar.

Ethik und Qualitätsrichtlinien finden Sie hier.